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Fassanteil Blended Malt 2010 - Vollreifung Sherry Puncheon - Lagerung bis 2025 - 0,7l!

100,00 €
(1 l = 71,43 €)
inkl. MwSt., zzgl. Versand
Auf Lager

Beschreibung

Ein eigenes Fass in Schottland liegen zu haben, ein Traum!

Nun, ein ganzes Fass ist doch eine recht teure Angelegenheit. Aber wie wäre es, wenn man zumindest einen Anteil an einem Fass in Schottland hat?


Dies ist hier möglich.


Distillery: mehrere Schottische Distillerys

Art: Blended Malt (es sind nur Malts enthalten - kein Grain!)

Make: unpeated

Distilled: 01.11.2010

Fasstyp aktuell: Sherry Puncheon


Bei diesem Whisky handelt es sich um einen Malt, aus mehreren Brennerei - und wird dadurch zum Blended Malt.


Ob es tatsächlich ein „echter“ Blend ist, kann ich konkret nicht sagen. Ich kann nur als Fakt hinzufügen: das Fass lag seit seinem ersten Tag bei der Glenglassaugh Distillery und könnte auch ein so genannter Teaspooned Malt sein - und dadurch eigentlich nahezu ein Single Malt. Dass der Stoff auch aus dieser Brennerei stammt, ist sehr wahrscheinlich.


Hier wird es fix 2 Flaschen a 0,7l pro Anteil geben - Folgekosten sind inklusive!


Effektiv wird man hier also voraussichtlich im Januar 2026 einen 15yo Blended Malt mit Vollreifung im Sherry Puncheon in Fassstärke haben und zahlt somit pro Flaschea 0,7l lediglich 50€! Versand kommt noch hinzu, wird aber auch schon direkt fällig so das es keine weiteren Kosten mehr geben wird.


Insgesamt gibt es 270 Anteile, 100 Anteile behält The Caskhound, Tilo Schnabel - 170 Anteile stehen zum Verkauf.


Eigentümer des Fasses ist The Caskhound, Tilo Schnabel. Durch den Kauf eines Anteils wird der Käufer Miteigentümer an dem Fass.


Jeder Teilnehmer erklärt durch die Zahlung seines Anteils, dass er sich über die Risiken einer Fassteilung im Klaren ist und es unter Umständen zum Totalausfall aller eingesetzten Gelder kommen kann. The Caskhound, Tilo Schnabel als Initiator haftet keinesfalls wenn auf Seiten der Brennerei Schaden an dem Fass verursacht wurde.


Die endgültigen Kosten einer Fassteilung können erst nach dem Bottling und dem Transport nach Deutschland berechnet werden. Grund sind folgende Variablen:


  1. Höhe des Alkoholgehaltes beim Bottling
  2. Literanzahl im Fass nach Lagerung (Hochrechnung anhand angenommenen Angels Share von ca. 2 % pro Jahr)
  3. Lagerkosten
  4. Bottlingkosten
  5. Labelkosten
  6. Frachtkosten
  7. Höhe der deutschen Branntweinsteuer
  8. Höhe der Umsatzsteuer
  9. Tatsächlicher Flaschenertrag pro Anteil


Das Fass wird in Fassstärke und in 0,7 l Flaschen abgefüllt

Ein voraussichtlicher Abfülltermin wird von The Caskhound, Tilo Schnabel festgelegt.
Dieser kann durch Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer (einfache Mehrheit) verändert werden. Dabei gilt: Ein Fassanteil = 1 Stimme!


Bei Stimmengleichheit entscheidet meine Stimme (Tilo Schnabel). Wer zu diesem Abstimmungen trotz zweier quallifizierter Versuche nicht zu erreichen ist oder an der Abstimmung nicht teilnimmt, hat auf sein Stimmrecht bei dieser Abstimmung verzichtet und sich der Mehrheit angeschlossen. Aus diesem Grund müssen alle Adress- und/oder E-Mail-Adressänderungen unverzüglich mitgeteilt werden, an:
The Caskhound

Tilo Schnabel
Fabrikstrasse 31
73312 Geislingen

Tel: 0172-3838191.


Zahlung des Fassanteils:

Wer trotz des Bemühens von Tilo Schnabel nicht zu erreichen ist oder die aufkommenden Kosten nach zwei Mahnungen bzw. zwei qualifizierten Mahnzustellungsversuchen nicht trägt, scheidet aus dem Kreis der Anteilseigner aus und hat alle Ansprüche, die über die Auszahlung des bezahlten und unverzinsten Anteils hinausgehen, aufgegeben.


Der Anteil wird den anderen Anteilseignern zur Übernahme angeboten. Falls niemand an einer Anteilsübernahme interessiert ist, erklärt das The Caskhound, Tilo Schnabel schon jetzt, den Anteil zu übernehmen.


Der Anteilsschein:

Nach Zahlung des Fassanteils wird der Anteilschein dem Anteilseigner per Post zugesandt. Dies dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.

Der ausgestellte Anteilsschein hat keinerlei rechtliche Wirkung und wird lediglich zur visuellen Verwendung (Dekozwecke) ausgestellt. Die bezahlte Rechnung und damit der Kauf des Anteils, ist die verbindliche Bestellung bzw. der Anteilserwerb und wird bei Abwicklung der Fassteilung herangezogen. Der Anteilsschein muss nicht bei Abwicklung vorgelegt werden.