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Fassanteil Knockdhu 2019 - 1st Fill Marsalsa Cask - bis 2029

inkl. MwSt., zzgl. Versand

Beschreibung

Ein eigenes Fass in Schottland liegen zu haben, ein Traum!

Nun, ein ganzes Fass ist doch eine recht teure Angelegenheit. Aber wie wäre es, wenn man zumindest einen Anteil an einem Fass in Schottland hat?


Dies ist hier möglich.


Distillery: Knockdhu

Distilled: 13.08.2019

Fasstyp aktuell: Bourbon Hogshaed

Alkoholgehalt bei Befüllung: 63,6% Vol


Den Single Malt aus Knockdhu kennt man aber eher unter dem Namen AnCnoc. AnCnoc ist im Wesentlichen fruchtig und mild. Deshalb habe ich mich für eine Lagerung für weitere 6 Jahre im Marsala Cask entschieden. Marsala, der Wein aus Sizilien hat nussige oder würzige Beiklänge. In der Regel schwingt zudem ein süßer Unterton von Vanille, Mandel oder Honig mit. Eine Kombination die meiner Meinung nach einen sehr geschmackvollen und guten Whisky zaubern wird.


Das Fass wird so schnell wie möglich in ein 1st Fill Marsala Cask umgelagert, wo es bis vorraussichtlich 2029 lagern wird.


Pro Anteil ergeben sich voraussichtlich 4 Flaschen a 0,5l, pro halbem Anteil 2 Flaschen a 0,5l.


Nach Lagerung und Abfüllung kommen nocheinmal Kosten auf den Anteilseigner zu. Diese sind nach aktuellen Erfahrungen ca. 44€ pro vollem Anteil. Die Kosten und Variablen sind weiter unten aufgeschlüsselt.


Effektiv wird man hier also 2029 einen 10yo Knockdhu in Fassstärke mit ca. 6 Jahren im Marsala Cask haben und zahlt somit pro Flasche ca. 38€!


Insgesamt gibt es 110 Anteile, 30 Anteile behält The Caskhound, Tilo Schnabel - 80 Anteile stehen zum Verkauf.


Eigentümer des Fasses ist The Caskhound, Tilo Schnabel. Durch den Kauf eines Anteils wird der Käufer Miteigentümer an dem Fass.


Jeder Teilnehmer erklärt durch die Zahlung seines Anteils, dass er sich über die Risiken einer Fassteilung im Klaren ist und es unter Umständen zum Totalausfall aller eingesetzten Gelder kommen kann. The Caskhound, Tilo Schnabel als Initiator haftet keinesfalls, falls (wenn) auf Seiten der Brennerei Schaden an dem Fass verursacht wurde.


Die endgültigen Kosten einer Fassteilung können erst nach dem Bottling und dem Transport nach Deutschland berechnet werden. Grund sind folgende Variablen:


  1. Höhe des Alkoholgehaltes beim Bottling
  2. Literanzahl im Fass nach Lagerung (Hochrechnung anhand angenommenen Angels Share von ca. 2 % pro Jahr)
  3. Lagerkosten
  4. Bottlingkosten
  5. Labelkosten
  6. Frachtkosten
  7. Höhe der deutschen Branntweinsteuer
  8. Höhe der Umsatzsteuer
  9. Tatsächlicher Flaschenertrag pro Anteil


Das Fass wird in Fassstärke und in 0,5 l Flaschen abgefüllt

Ein voraussichtlicher Abfülltermin wird von The Caskhound, Tilo Schnabel festgelegt.
Dieser kann durch Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer (einfache Mehrheit) verändert werden. Dabei gilt: Ein Fassanteil = 1 Stimme!


Bei Stimmengleichheit entscheidet meine Stimme (Tilo Schnabel). Wer zu diesem Abstimmungen trotz zweier quallifizierter Versuche nicht zu erreichen ist oder an der Abstimmung nicht teilnimmt, hat auf sein Stimmrecht bei dieser Abstimmung verzichtet und sich der Mehrheit angeschlossen. Aus diesem Grund müssen alle Adress- und/oder E-Mail-Adressänderungen unverzüglich mitgeteilt werden, an:
The Caskhound

Tilo Schnabel
Fabrikstrasse 31
73312 Geislingen

Tel: 0172-3838191.


Zahlung des Fassanteils:

Wer trotz des Bemühens von Tilo Schnabel nicht zu erreichen ist oder die aufkommenden Kosten nach zwei Mahnungen bzw. zwei qualifizierten Mahnzustellungsversuchen nicht trägt, scheidet aus dem Kreis der Anteilseigner aus und hat alle Ansprüche, die über die Auszahlung des bezahlten und unverzinsten Anteils hinausgehen, aufgegeben.


Der Anteil wird den anderen Anteilseignern zur Übernahme angeboten. Falls niemand an einer Anteilsübernahme interessiert ist, erklärt das The Caskhound, Tilo Schnabel schon jetzt, den Anteil zu übernehmen.


Der Anteilsschein:

Nach Zahlung des Fassanteils wird der Anteilschein dem Anteilseigner per Post zugesandt. Dies dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.

Der ausgestellte Anteilsschein hat keinerlei rechtliche Wirkung und wird lediglich zur visuellen Verwendung (Dekozwecke) ausgestellt. Die bezahlte Rechnung und damit der Kauf des Anteils, ist die verbindliche Bestellung bzw. der Anteilserwerb und wird bei Abwicklung der Fassteilung herangezogen. Der Anteilsschein muss nicht bei Abwicklung vorgelegt werden.