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Fassteilung Allt-A-Bhainne - 05/2013 - Vollreifung 1st Fill Bourbon Barrel bis 2028

66,00 €
inkl. MwSt., zzgl. Versand
wenig Bestand

Beschreibung

Ein eigenes Fass in Schottland liegen zu haben, ein Traum!

Nun, ein ganzes Fass ist doch eine recht teure Angelegenheit. Aber wie wäre es, wenn man zumindest einen Anteil an einem Fass in Schottland hat?


Dies ist hier möglich.


Distillery: Allt-A-Bhainne

Art: Unpeated

Distilled: 16.05.2013

Fasstyp aktuell: 1st Fill Bourbon Barrel

Alkoholgehalt bei Befüllung: 63,5%



Wir haben es mit einem Allt-A-Bhainne zu tun - eine Brennerei die nicht so häufig durch Single Cask Abfüllungen glänzt. Wir haben hier also etwas eher Seltenes...

Der Whisky schmeckt süß und hat ein typisch florales, aber auch würziges und leicht rauchiges Aroma.

Das passt perfekt zum Charekter eines 1st Fill Bourbon Barrel.


Pro Anteil ergeben sich vorraussichtlich 3 Flaschen a 0,5l.


Nach Lagerung und Abfüllung kommen nocheinmal Kosten auf den Anteilseigner zu. Diese sind nach aktuellen Erfahrungen ca. 10-12€ pro Flasche a 0,5l. Die Kosten und Variablen sind weiter unten aufgeschlüsselt.


Effektiv wird man hier also im Sommer 2028 einen 15yo Allt-A-Bhainne in Fassstärke mit haben und zahlt somit pro Flasche ca. 32€!


Insgesamt gibt es 100 Anteile, 25 Anteile behält The Caskhound, Tilo Schnabel - 75 Anteile stehen zum Verkauf.


Eigentümer des Fasses ist The Caskhound, Tilo Schnabel. Durch den Kauf eines Anteils wird der Käufer Miteigentümer an dem Fass.


Jeder Teilnehmer erklärt durch die Zahlung seines Anteils, dass er sich über die Risiken einer Fassteilung im Klaren ist und es unter Umständen zum Totalausfall aller eingesetzten Gelder kommen kann. The Caskhound, Tilo Schnabel als Initiator haftet keinesfalls wenn auf Seiten der Brennerei Schaden an dem Fass verursacht wurde.


Die endgültigen Kosten einer Fassteilung können erst nach dem Bottling und dem Transport nach Deutschland berechnet werden. Grund sind folgende Variablen:


  1. Höhe des Alkoholgehaltes beim Bottling
  2. Literanzahl im Fass nach Lagerung (Hochrechnung anhand angenommenen Angels Share von ca. 2 % pro Jahr)
  3. Lagerkosten
  4. Bottlingkosten
  5. Labelkosten
  6. Frachtkosten
  7. Höhe der deutschen Branntweinsteuer
  8. Höhe der Umsatzsteuer
  9. Tatsächlicher Flaschenertrag pro Anteil


Das Fass wird in Fassstärke und in 0,5 l Flaschen abgefüllt

Ein voraussichtlicher Abfülltermin wird von The Caskhound, Tilo Schnabel festgelegt.
Dieser kann durch Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer (einfache Mehrheit) verändert werden. Dabei gilt: Ein Fassanteil = 1 Stimme!


Bei Stimmengleichheit entscheidet meine Stimme (Tilo Schnabel). Wer zu diesem Abstimmungen trotz zweier quallifizierter Versuche nicht zu erreichen ist oder an der Abstimmung nicht teilnimmt, hat auf sein Stimmrecht bei dieser Abstimmung verzichtet und sich der Mehrheit angeschlossen. Aus diesem Grund müssen alle Adress- und/oder E-Mail-Adressänderungen unverzüglich mitgeteilt werden, an:
The Caskhound

Tilo Schnabel
Fabrikstrasse 31
73312 Geislingen

Tel: 0172-3838191.


Zahlung des Fassanteils:

Wer trotz des Bemühens von Tilo Schnabel nicht zu erreichen ist oder die aufkommenden Kosten nach zwei Mahnungen bzw. zwei qualifizierten Mahnzustellungsversuchen nicht trägt, scheidet aus dem Kreis der Anteilseigner aus und hat alle Ansprüche, die über die Auszahlung des bezahlten und unverzinsten Anteils hinausgehen, aufgegeben.


Der Anteil wird den anderen Anteilseignern zur Übernahme angeboten. Falls niemand an einer Anteilsübernahme interessiert ist, erklärt das The Caskhound, Tilo Schnabel schon jetzt, den Anteil zu übernehmen.


Der Anteilsschein:

Nach Zahlung des Fassanteils wird der Anteilschein dem Anteilseigner per Post zugesandt. Dies dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.

Der ausgestellte Anteilsschein hat keinerlei rechtliche Wirkung und wird lediglich zur visuellen Verwendung (Dekozwecke) ausgestellt. Die bezahlte Rechnung und damit der Kauf des Anteils, ist die verbindliche Bestellung bzw. der Anteilserwerb und wird bei Abwicklung der Fassteilung herangezogen. Der Anteilsschein muss nicht bei Abwicklung vorgelegt werden.