Fassteilung Ardlair 06/2010 - Finish im 2nd Fill Ex-Caol Ila Amontillado Cask - 18yo Projekt
Beschreibung
Ein eigenes Fass in Schottland liegen zu haben, ein Traum!
Nun, ein ganzes Fass ist doch eine recht teure Angelegenheit. Aber wie wäre es, wenn man zumindest einen Anteil an einem Fass in Schottland hat?
Dies ist hier möglich.
Das Besondere an dieser Teilung ist, es ist ein Ardmore – aber unpeated – also ungetorft.
Total ungewöhnlich – gibt es eigentlich nicht bis sehr selten als Abfüllung, weil 99,999% der Fässer in Blends verschwinden. Ardmore steht für Peat und Rauch – und das wollen sie auch beibehalten. Aber trotzdem gelangen ganz selten mal Fässer davon in den Fass-Handel.
Mir ist es gelungen und eines davon für diese Teilung zu sichern. Durch das Ex-Caol Ila Cask wird es aber neben den Sherry-Noten noch ein paar Rauch-Noten geben - ich denke das passt ;)
Der Ardlair lagert jetzt knapp 13 Jahre im Refill Bourbon Barrel und wird schnellstmöglich in das 2nd Fill Ex-Caol Ila Amontillado Cask umgefüllt.
Das Fass wird dann voraussichtlich im Juni 2028 abgefüllt und man hat einen 18yo lightly peated Ardmore – eine Seltenheit.
Distillery: Ardmore
Make: Ardlair - unpeated
Caskfilled: 10.06.2010
Fasstyp aktuell: Refill-Bourbon-Barrel
Alkoholgehalt bei Befüllung: 63,8%Vol
Pro Anteil ergeben sich vorraussichtlich 4 Flaschen a 0,5l, pro halbem Anteil voraussichtlich 2 Flaschen a 0,5l.
Nach Lagerung und Abfüllung kommen nocheinmal Kosten auf den Anteilseigner zu. Diese sind nach aktuellen Erfahrungen ca. 44€ pro vollem Anteil. Die Kosten und Variablen sind weiter unten aufgeschlüsselt.
Effektiv wird man hier also im Herbst 2028 einen 18yo lightly peated Ardmore in Fassstärke haben und zahlt somit pro Flasche ca. 50€!
Insgesamt gibt es 55 Anteile, 10 Anteile behält The Caskhound, Tilo Schnabel - 45 Anteile stehen zum Verkauf.
Eigentümer des Fasses ist The Caskhound, Tilo Schnabel. Durch den Kauf eines Anteils wird der Käufer Miteigentümer an dem Fass.
Jeder Teilnehmer erklärt durch die Zahlung seines Anteils, dass er sich über die Risiken einer Fassteilung im Klaren ist und es unter Umständen zum Totalausfall aller eingesetzten Gelder kommen kann. The Caskhound, Tilo Schnabel als Initiator haftet keinesfalls wenn auf Seiten der Brennerei Schaden an dem Fass verursacht wurde.
Die endgültigen Kosten einer Fassteilung können erst nach dem Bottling und dem Transport nach Deutschland berechnet werden. Grund sind folgende Variablen:
- Höhe des Alkoholgehaltes beim Bottling
- Literanzahl im Fass nach Lagerung (Hochrechnung anhand angenommenen Angels Share von ca. 2 % pro Jahr)
- Lagerkosten
- Bottlingkosten
- Labelkosten
- Frachtkosten
- Höhe der deutschen Branntweinsteuer
- Höhe der Umsatzsteuer
- Tatsächlicher Flaschenertrag pro Anteil
Die Fässer werden in Fassstärke und in 0,5 l Flaschen abgefüllt
Ein voraussichtlicher Abfülltermin wird von The Caskhound, Tilo Schnabel festgelegt.
Dieser kann durch Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer (einfache Mehrheit) verändert werden. Dabei gilt: Ein Fassanteil = 1 Stimme!
Bei Stimmengleichheit entscheidet meine Stimme (Tilo Schnabel). Wer zu diesem Abstimmungen trotz zweier qualifizierter Versuche nicht zu erreichen ist oder an der Abstimmung nicht teilnimmt, hat auf sein Stimmrecht bei dieser Abstimmung verzichtet und sich der Mehrheit angeschlossen. Aus diesem Grund müssen alle Adress- und/oder E-Mail-Adressänderungen unverzüglich mitgeteilt werden, an:
The Caskhound
Tilo Schnabel
Fabrikstrasse 31
73312 Geislingen
Tel: 0172-3838191.
Zahlung des Fassanteils:
Wer trotz des Bemühens von Tilo Schnabel nicht zu erreichen ist oder die aufkommenden Kosten nach zwei Mahnungen bzw. zwei qualifizierten Mahnzustellungsversuchen nicht trägt, scheidet aus dem Kreis der Anteilseigner aus und hat alle Ansprüche, die über die Auszahlung des bezahlten und unverzinsten Anteils hinausgehen, aufgegeben.
Der Anteil wird den anderen Anteilseignern zur Übernahme angeboten. Falls niemand an einer Anteilsübernahme interessiert ist, erklärt The Caskhound, Tilo Schnabel schon jetzt, den Anteil zu übernehmen.
Der Anteilsschein:
Nach Zahlung des Fassanteils wird der Anteilschein dem Anteilseigner per Post zugesandt. Dies dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.
Der ausgestellte Anteilsschein hat keinerlei rechtliche Wirkung und wird lediglich zur visuellen Verwendung (Dekozwecke) ausgestellt. Die bezahlte Rechnung und damit der Kauf des Anteils, ist die verbindliche Bestellung bzw. der Anteilserwerb und wird bei Abwicklung der Fassteilung herangezogen. Der Anteilsschein muss nicht bei Abwicklung vorgelegt werden.