Fassteilung Ben Nevis 06/2014 - Heavy Toasted Cask - bis 2029
Beschreibung
Ein sehr schönes Angebot erwartet Dich hier!
Distillery: Ben Nevis
Region: Highlands
Cask filled: 19.06.2014
Make: unpeated
Fasstyp: Heavy Toasted Hogshead
Alkoholgehalt aktuell: ca. 56%
Voraussichtlich im Juni 2029 wird er mit 15yo abgefüllt.
Ben Nevis - inzwischen eher selten als Single Cask verfügbar.
Und hier haben wir ein stark getoastetes Fass - Das Toasting ist die sanftere, jedoch längere Hitzebehandlung des Holzes, auch Rösten genannt.
Mit dem Toasten verleiht man dem Fass im Inneren eine Vielzahl von unterschiedlichen Aromen. Das Toasten könnte man auch mit Rösten oder Erwärmen des Holzes bezeichnen. Das Toasten des Holzes hat einen entscheidenden Einfluss auf das Geschmacksprofil.
Die Brennerei produziert eher ausgewogene und fruchtige Malts, die Tendenzen haben, trocken und eher ölig zu sein. Das passt wunderbar zu dem Heavy Toasted Cask.
Pro Anteil ergeben sich voraussichtlich 2 Flaschen a 0,7l.
Nach Lagerung und Abfüllung kommen nocheinmal Kosten auf den Anteilseigner zu. Diese sind nach aktuellen Erfahrungen ca. 11-12€ pro Flasche. Die Kosten und Variablen sind weiter unten aufgeschlüsselt.
Effektiv wird man hier also im Herbst 2029 einen 15yo Ben Nevis Single Malt Scotch Whisky in Fassstärke haben und zahlt somit pro Flasche ca. 47€! Bedenkt man was aktuell ein 15yo Ben Nevis kosten würde (eher Dreistellig), doch ein Preis mit dem man leben kann. ;)
Insgesamt gibt es 130 Anteile, 30 Anteile behält jeweils The Caskhound, Tilo Schnabel - 100 Anteile stehen zum Verkauf.
Eigentümer des Fasses ist The Caskhound, Tilo Schnabel. Durch den Kauf eines Anteils wird der Käufer Miteigentümer an dem Fass.
Jeder Teilnehmer erklärt durch die Zahlung seines Anteils, dass er sich über die Risiken einer Fassteilung im Klaren ist und es unter Umständen zum Totalausfall aller eingesetzten Gelder kommen kann. The Caskhound, Tilo Schnabel als Initiator haftet keinesfalls wenn auf Seiten der Brennerei Schaden an dem Fass verursacht wurde.
Die endgültigen Kosten einer Fassteilung können erst nach dem Bottling und dem Transport nach Deutschland berechnet werden. Grund sind folgende Variablen:
- Höhe des Alkoholgehaltes beim Bottling
- Literanzahl im Fass nach Lagerung (Hochrechnung anhand angenommenen Angels Share von ca. 2 % pro Jahr)
- Lagerkosten
- Bottlingkosten
- Labelkosten
- Frachtkosten
- Höhe der deutschen Branntweinsteuer
- Höhe der Umsatzsteuer
- Tatsächlicher Flaschenertrag pro Anteil
Das Fass wird in Fassstärke und in 0,7 l Flaschen abgefüllt
Ein voraussichtlicher Abfülltermin wird von The Caskhound, Tilo Schnabel festgelegt.
Dieser kann durch Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer (einfache Mehrheit) verändert werden. Dabei gilt: Ein Fassanteil = 1 Stimme!
Bei Stimmengleichheit entscheidet meine Stimme (Tilo Schnabel). Wer zu diesem Abstimmungen trotz zweier quallifizierter Versuche nicht zu erreichen ist oder an der Abstimmung nicht teilnimmt, hat auf sein Stimmrecht bei dieser Abstimmung verzichtet und sich der Mehrheit angeschlossen. Aus diesem Grund müssen alle Adress- und/oder E-Mail-Adressänderungen unverzüglich mitgeteilt werden, an:
The Caskhound
Tilo Schnabel
Fabrikstrasse 31
73312 Geislingen
Tel: 0172-3838191.
Zahlung des Fassanteils:
Wer trotz des Bemühens von Tilo Schnabel nicht zu erreichen ist oder die aufkommenden Kosten nach zwei Mahnungen bzw. zwei qualifizierten Mahnzustellungsversuchen nicht trägt, scheidet aus dem Kreis der Anteilseigner aus und hat alle Ansprüche, die über die Auszahlung des bezahlten und unverzinsten Anteils hinausgehen, aufgegeben.
Der Anteil wird den anderen Anteilseignern zur Übernahme angeboten. Falls niemand an einer Anteilsübernahme interessiert ist, erklärt das The Caskhound, Tilo Schnabel schon jetzt, den Anteil zu übernehmen.
Der Anteilsschein:
Nach Zahlung des Fassanteils wird der Anteilschein dem Anteilseigner per Post zugesandt. Dies dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.
Der ausgestellte Anteilsschein hat keinerlei rechtliche Wirkung und wird lediglich zur visuellen Verwendung (Dekozwecke) ausgestellt. Die bezahlte Rechnung und damit der Kauf des Anteils, ist die verbindliche Bestellung bzw. der Anteilserwerb und wird bei Abwicklung der Fassteilung herangezogen. Der Anteilsschein muss nicht bei Abwicklung vorgelegt werden.