Fassteilung Blair Athol 2022 - Vollreifung 1st Fill Oloroso Sherry Cask - bis 2040 - 18yo Projekt
Beschreibung
Ein eigenes Fass in Schottland liegen zu haben, ein Traum!
Nun, ein ganzes Fass ist doch eine recht teure Angelegenheit. Aber wie wäre es, wenn man zumindest einen Anteil an einem Fass in Schottland hat?
Dies ist hier möglich.
Distillery: Blair Athol
Distilled: 21.07.2022
Fasstyp aktuell: 1st Fill Oloroso Sherry Hogshead
Alkoholgehalt bei Befüllung: 66,7% Vol
Blair Athol ist ein weicher, nussiger Single Malt mit einer malzigen Süße.
Durch die Verwendung des Oloroso-Sherryfasses sollen Noten von Schokolade, dunklen Früchten und weitere nussige Aromen in den Whisky gelangen.
Geplant ist eine Lagerung bis 07-2040 - bis der Whisky 18 Jahre alt ist.
Pro Anteil ergeben sich voraussichtlich 3 Flaschen a 0,5l.
Nach Lagerung und Abfüllung kommen nocheinmal Kosten auf den Anteilseigner zu. Diese sind nach aktuellen Erfahrungen ca. 33€ pro Anteil. Die Kosten und Variablen sind weiter unten aufgeschlüsselt. Selbst mit den steigenden Kosten aktuell wird man hier aber immer noch einen extrem Preiswerten Whisky bekommen.
Effektiv wird man hier also im Herbst 2040 einen 18yo Blair Athol aus dem 1st Fill Oloroso Sherry Cask mit Fassstärke haben und zahlt somit pro Flasche ca. 30€!
Insgesamt gibt es 140 Anteile, 40 Anteile behält The Caskhound, Tilo Schnabel - 100 Anteile stehen zum Verkauf.
Eigentümer des Fasses ist The Caskhound, Tilo Schnabel. Durch den Kauf eines Anteils wird der Käufer Miteigentümer an dem Fass.
Jeder Teilnehmer erklärt durch die Zahlung seines Anteils, dass er sich über die Risiken einer Fassteilung im Klaren ist und es unter Umständen zum Totalausfall aller eingesetzten Gelder kommen kann. The Caskhound, Tilo Schnabel als Initiator haftet keinesfalls wenn auf Seiten der Brennerei Schaden an dem Fass verursacht wurde.
Die endgültigen Kosten einer Fassteilung können erst nach dem Bottling und dem Transport nach Deutschland berechnet werden. Grund sind folgende Variablen:
- Höhe des Alkoholgehaltes beim Bottling
- Literanzahl im Fass nach Lagerung (Hochrechnung anhand angenommenen Angels Share von ca. 2 % pro Jahr)
- Lagerkosten
- Bottlingkosten
- Labelkosten
- Frachtkosten
- Höhe der deutschen Branntweinsteuer
- Höhe der Umsatzsteuer
- Tatsächlicher Flaschenertrag pro Anteil
Das Fass wird in Fassstärke und in 0,5 l Flaschen abgefüllt
Ein voraussichtlicher Abfülltermin wird von The Caskhound, Tilo Schnabel festgelegt.
Dieser kann durch Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer (einfache Mehrheit) verändert werden. Dabei gilt: Ein Fassanteil = 1 Stimme!
Bei Stimmengleichheit entscheidet meine Stimme (Tilo Schnabel). Wer zu diesem Abstimmungen trotz zweier quallifizierter Versuche nicht zu erreichen ist oder an der Abstimmung nicht teilnimmt, hat auf sein Stimmrecht bei dieser Abstimmung verzichtet und sich der Mehrheit angeschlossen. Aus diesem Grund müssen alle Adress- und/oder E-Mail-Adressänderungen unverzüglich mitgeteilt werden, an:
The Caskhound
Tilo Schnabel
Fabrikstrasse 31
73312 Geislingen
Tel: 0172-3838191.
Zahlung des Fassanteils:
Wer trotz des Bemühens von Tilo Schnabel nicht zu erreichen ist oder die aufkommenden Kosten nach zwei Mahnungen bzw. zwei qualifizierten Mahnzustellungsversuchen nicht trägt, scheidet aus dem Kreis der Anteilseigner aus und hat alle Ansprüche, die über die Auszahlung des bezahlten und unverzinsten Anteils hinausgehen, aufgegeben.
Der Anteil wird den anderen Anteilseignern zur Übernahme angeboten. Falls niemand an einer Anteilsübernahme interessiert ist, erklärt das The Caskhound, Tilo Schnabel schon jetzt, den Anteil zu übernehmen.
Der Anteilsschein:
Nach Zahlung des Fassanteils wird der Anteilschein dem Anteilseigner per Post zugesandt. Dies dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.
Der ausgestellte Anteilsschein hat keinerlei rechtliche Wirkung und wird lediglich zur visuellen Verwendung (Dekozwecke) ausgestellt. Die bezahlte Rechnung und damit der Kauf des Anteils, ist die verbindliche Bestellung bzw. der Anteilserwerb und wird bei Abwicklung der Fassteilung herangezogen. Der Anteilsschein muss nicht bei Abwicklung vorgelegt werden.