Fassteilung Girvan 03.2010 - 1st Fill Red-Wine-Cask - bis 2028 - 18yo Projekt
Beschreibung
Ein eigenes Fass in Schottland liegen zu haben, ein Traum!
Nun, ein ganzes Fass ist doch eine recht teure Angelegenheit. Aber wie wäre es, wenn man zumindest einen Anteil an einem Fass in Schottland hat?
Dies ist hier möglich.
Distillery: Girvan
Make: Unpeated
Art: Single Grain Whisky
Distilled: 11.03.2010
Fasstyp aktuell: Bourbon Barrel
Alkoholgehalt aktuell: 60,5%
Single Grains führen aktuell noch ein eher unbeachtetes Dasein - allerdings hat die jüngere Vergangenheit bewiesen, das es auch durchaus junge Grains, zu bezahlbaren Preisen gibt, welche überzeugen können. So hat das Fass zwischen 60 und 80% Einfluss auf das Destillat - und somit kann man mit einem sehr guten Fass auch einen sehr guten Whisky zaubern, einen Whisky, der einem Single Malt in fast nichts nachsteht.
Dieses Fass wird schnellstmöglich in ein 1st Fill Red Wine Cask (Margaux Region) umgefüllt und dann bis 03-2028 gelagert und dann mit 18 yo abgefüllt.
Ein voller Anteil kostet 69€ und enthält voraussichtlich 3 Flaschen a 0,5l,
Nach Lagerung und Abfüllung kommen nocheinmal Kosten auf den Anteilseigner zu. Diese sind nach aktuellen Erfahrungen und gestiegenen Lieferkosten ca. 10-12€ pro Flasche. Die Kosten und Variablen sind weiter unten aufgeschlüsselt.
Effektiv wird man hier also im Sommer 2028 einen 18 jährigen Girvan Single Grain aus dem 1st Fill Red Wine Single Casks in Fassstärke haben und zahlt somit pro Flasche ca. 33€!
Es gibt 100 Anteile - 25 Anteile behält The Caskhound, Tilo Schnabel - 75 Anteile stehen zum Verkauf.
Eigentümer des Fasses ist The Caskhound, Tilo Schnabel. Durch den Kauf eines Anteils wird der Käufer Miteigentümer an dem Fass.
Jeder Teilnehmer erklärt durch die Zahlung seines Anteils, dass er sich über die Risiken einer Fassteilung im Klaren ist und es unter Umständen zum Totalausfall aller eingesetzten Gelder kommen kann. The Caskhound, Tilo Schnabel als Initiator haftet keinesfalls wenn auf Seiten der Brennerei Schaden an dem Fass verursacht wurde.
Die endgültigen Kosten einer Fassteilung können erst nach dem Bottling und dem Transport nach Deutschland berechnet werden. Grund sind folgende Variablen:
- Höhe des Alkoholgehaltes beim Bottling
- Literanzahl im Fass nach Lagerung (Hochrechnung anhand angenommenen Angels Share von ca. 2 % pro Jahr)
- Lagerkosten
- Bottlingkosten
- Labelkosten
- Frachtkosten
- Höhe der deutschen Branntweinsteuer
- Höhe der Umsatzsteuer
- Tatsächlicher Flaschenertrag pro Anteil
Das Fass wird in Fassstärke und in 0,5 l Flaschen abgefüllt
Ein voraussichtlicher Abfülltermin wird von The Caskhound, Tilo Schnabel festgelegt.
Dieser kann durch Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer (einfache Mehrheit) verändert werden. Dabei gilt: Ein Fassanteil = 1 Stimme!
Bei Stimmengleichheit entscheidet meine Stimme (Tilo Schnabel). Wer zu diesem Abstimmungen trotz zweier quallifizierter Versuche nicht zu erreichen ist oder an der Abstimmung nicht teilnimmt, hat auf sein Stimmrecht bei dieser Abstimmung verzichtet und sich der Mehrheit angeschlossen. Aus diesem Grund müssen alle Adress- und/oder E-Mail-Adressänderungen unverzüglich mitgeteilt werden, an:
The Caskhound
Tilo Schnabel
Fabrikstrasse 31
73312 Geislingen
Tel: 0172-3838191.
Zahlung des Fassanteils:
Wer trotz des Bemühens von Tilo Schnabel nicht zu erreichen ist oder die aufkommenden Kosten nach zwei Mahnungen bzw. zwei qualifizierten Mahnzustellungsversuchen nicht trägt, scheidet aus dem Kreis der Anteilseigner aus und hat alle Ansprüche, die über die Auszahlung des bezahlten und unverzinsten Anteils hinausgehen, aufgegeben.
Der Anteil wird den anderen Anteilseignern zur Übernahme angeboten. Falls niemand an einer Anteilsübernahme interessiert ist, erklärt das The Caskhound, Tilo Schnabel schon jetzt, den Anteil zu übernehmen.
Der Anteilsschein:
Nach Zahlung des Fassanteils wird der Anteilschein dem Anteilseigner per Post zugesandt. Dies dauert in der Regel zwischen 2 und 3 Wochen.
Der ausgestellte Anteilsschein hat keinerlei rechtliche Wirkung und wird lediglich zur visuellen Verwendung (Dekozwecke) ausgestellt. Die bezahlte Rechnung und damit der Kauf des Anteils, ist die verbindliche Bestellung bzw. der Anteilserwerb und wird bei Abwicklung der Fassteilung herangezogen. Der Anteilsschein muss nicht bei Abwicklung vorgelegt werden.