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Fassteilung Glen Elgin 2015 - 1st Fill PX-Sherry Finish - bis 2030

75,00 €
inkl. MwSt., zzgl. Versand
Auf Lager

Beschreibung

Ein eigenes Fass in Schottland liegen zu haben, ein Traum!

Nun, ein ganzes Fass ist doch eine recht teure Angelegenheit. Aber wie wäre es, wenn man zumindest einen Anteil an einem Fass in Schottland hat?


Dies ist hier möglich.


Distillery: Glen Elgin

Distilled: 29.01.2015

Fasstyp aktuell: Bourbon Hogshead

Alkoholgehalt aktuell: 59% Vol


Glen Elgin und PX - das passt wie die Faust aufs Auge. Die Brennerei liegt in der nördlichen Speyside im gleichnamigen Ort Elgin und ist hauptsächlich in Blends zu finden - vor allem im White Horse Blend. Die Whiskys sind oft süß mit Honignoten und floralen Anklängen - oft auch schön malzig.


PX wird die kräftige Süße bringen - die das Destillat verdient!


Geplant ist eine Lagerung bis 01.2030 - bis der Whisky 15 Jahre alt ist.


Pro vollem Anteil voraussichtlich 3 Flaschen a 0,5l.


Nach Lagerung und Abfüllung kommen noch einmal Kosten auf den Anteilseigner zu. Diese sind nach aktuellen Erfahrungen ca. 30-33€ pro vollem Anteil. Die Kosten und Variablen sind weiter unten aufgeschlüsselt. Selbst mit den steigenden Kosten aktuell wird man hier aber immer noch einen extrem Preiswerten Whisky bekommen.


Effektiv wird man hier also Anfang 2030 einen 15yo Glen Elgin mit ca. 4,5 Jahren Finish im 1st Fill PX-Sherry Cask mit Fassstärke haben und zahlt somit pro Flasche ca. 35€!


Insgesamt gibt es 130 Anteile, 30 Anteile behält The Caskhound, Tilo Schnabel - 100 Anteile stehen zum Verkauf.


Eigentümer des Fasses ist The Caskhound, Tilo Schnabel. Durch den Kauf eines Anteils wird der Käufer Miteigentümer an dem Fass.


Jeder Teilnehmer erklärt durch die Zahlung seines Anteils, dass er sich über die Risiken einer Fassteilung im Klaren ist und es unter Umständen zum Totalausfall aller eingesetzten Gelder kommen kann. The Caskhound, Tilo Schnabel als Initiator haftet keinesfalls wenn auf Seiten der Brennerei Schaden an dem Fass verursacht wurde.


Die endgültigen Kosten einer Fassteilung können erst nach dem Bottling und dem Transport nach Deutschland berechnet werden. Grund sind folgende Variablen:


  1. Höhe des Alkoholgehaltes beim Bottling
  2. Literanzahl im Fass nach Lagerung (Hochrechnung anhand angenommenen Angels Share von ca. 2 % pro Jahr)
  3. Lagerkosten
  4. Bottlingkosten
  5. Labelkosten
  6. Frachtkosten
  7. Höhe der deutschen Branntweinsteuer
  8. Höhe der Umsatzsteuer
  9. Tatsächlicher Flaschenertrag pro Anteil


Das Fass wird in Fassstärke und in 0,5 l Flaschen abgefüllt

Ein voraussichtlicher Abfülltermin wird von The Caskhound, Tilo Schnabel festgelegt.
Dieser kann durch Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer (einfache Mehrheit) verändert werden. Dabei gilt: Ein Fassanteil = 1 Stimme!


Bei Stimmengleichheit entscheidet meine Stimme (Tilo Schnabel). Wer zu diesem Abstimmungen trotz zweier qualifizierter Versuche nicht zu erreichen ist oder an der Abstimmung nicht teilnimmt, hat auf sein Stimmrecht bei dieser Abstimmung verzichtet und sich der Mehrheit angeschlossen. Aus diesem Grund müssen alle Adress- und/oder E-Mail-Adressänderungen unverzüglich mitgeteilt werden, an:
The Caskhound

Tilo Schnabel
Fabrikstrasse 31
73312 Geislingen

Tel: 0172-3838191.


Zahlung des Fassanteils:

Wer trotz des Bemühens von Tilo Schnabel nicht zu erreichen ist oder die aufkommenden Kosten nach zwei Mahnungen bzw. zwei qualifizierten Mahnzustellungsversuchen nicht trägt, scheidet aus dem Kreis der Anteilseigner aus und hat alle Ansprüche, die über die Auszahlung des bezahlten und unverzinsten Anteils hinausgehen, aufgegeben.


Der Anteil wird den anderen Anteilseignern zur Übernahme angeboten. Falls niemand an einer Anteilsübernahme interessiert ist, erklärt das The Caskhound, Tilo Schnabel schon jetzt, den Anteil zu übernehmen.


Der Anteilsschein:

Nach Zahlung des Fassanteils wird der Anteilschein dem Anteilseigner per Post zugesandt. Dies dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.

Der ausgestellte Anteilsschein hat keinerlei rechtliche Wirkung und wird lediglich zur visuellen Verwendung (Dekozwecke) ausgestellt. Die bezahlte Rechnung und damit der Kauf des Anteils, ist die verbindliche Bestellung bzw. der Anteilserwerb und wird bei Abwicklung der Fassteilung herangezogen. Der Anteilsschein muss nicht bei Abwicklung vorgelegt werden.