Fassteilung Lingdarroch - Heavily Peated - 65 PPM! - Tripple Cask Matured - bis Januar 2030
Beschreibung
Ein eigenes Fass in Schottland liegen zu haben, ein Traum!
Nun, ein ganzes Fass ist doch eine recht teure Angelegenheit. Aber wie wäre es, wenn man zumindest einen Anteil an einem Fass in Schottland hat?
Dies ist hier möglich.
Das besondere an dieser Teilung ist, das der Name der Distillery nicht gennant werden darf! Deshalb hat man sich den Phantasienamen Lingdarroch erdacht, der die Quelle eines Baches benennt, die oberhalb der Distillery Bladnoch liegt. Man kann sich seinen eigene Reim darauf bilden, welcher Malt in dem Fass steckt.
Make: Lingdarroch
Peated Lowland Malt
Peat: 65 PPM
Caskfilled: 19.12.2023
Fasstypen: 1st Fill Moscatel, 1st Fill Rioja Wine, 1st Fill Bourbon-Hogshead
Alkoholgehalt bei Befüllung: 63,8%Vol
Die Fässer werden mit 6 Jahren (voraussichtlich im Januar 2030) zusammen geführt (gevatted) und dann in 0,7l Flaschen abgefüllt.
Pro Anteil ergeben sich vorraussichtlich 3 Flaschen a 0,7l.
Nach Lagerung und Abfüllung kommen noch einmal Kosten auf den Anteilseigner zu. Diese sind nach aktuellen Erfahrungen ca. 42€ pro Anteil. Die Kosten und Variablen sind weiter unten aufgeschlüsselt.
Effektiv wird man hier also im Frühjahr 2030 einen Tripple Cask Single Malt heavily peated Whisky in Fassstärke haben und zahlt somit pro Flasche ca. 31€!
Insgesamt gibt es 300 Anteile, 100 Anteile behält The Caskhound, Tilo Schnabel - 200 Anteile stehen zum Verkauf.
ACHTUNG: Die Anteilsscheine können erst nach Befüllung der Fässer erstellt werden - deshalb gehe ich aktuell von einem Anteilsscheinversand Im März aus - bitte vorher keine Rückfragen dazu ;)
Eigentümer der Fässer ist The Caskhound, Tilo Schnabel. Durch den Kauf eines Anteils wird der Käufer Miteigentümer an dem jeweiligen Fass.
Jeder Teilnehmer erklärt durch die Zahlung seines Anteils, dass er sich über die Risiken einer Fassteilung im Klaren ist und es unter Umständen zum Totalausfall aller eingesetzten Gelder kommen kann. The Caskhound, Tilo Schnabel als Initiator haftet keinesfalls wenn auf Seiten der Brennerei Schaden an dem Fass verursacht wurde.
Die endgültigen Kosten einer Fassteilung können erst nach dem Bottling und dem Transport nach Deutschland berechnet werden. Grund sind folgende Variablen:
- Höhe des Alkoholgehaltes beim Bottling
- Literanzahl im Fass nach Lagerung (Hochrechnung anhand angenommenen Angels Share von ca. 2 % pro Jahr)
- Lagerkosten
- Bottlingkosten
- Labelkosten
- Frachtkosten
- Höhe der deutschen Branntweinsteuer
- Höhe der Umsatzsteuer
- Tatsächlicher Flaschenertrag pro Anteil
Die Fässer werden in Fassstärke und in 0,7 l Flaschen abgefüllt
Ein voraussichtlicher Abfülltermin wird von The Caskhound, Tilo Schnabel festgelegt.
Dieser kann durch Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer (einfache Mehrheit) verändert werden. Dabei gilt: Ein Fassanteil = 1 Stimme!
Bei Stimmengleichheit entscheidet meine Stimme (Tilo Schnabel). Wer zu diesem Abstimmungen trotz zweier quallifizierter Versuche nicht zu erreichen ist oder an der Abstimmung nicht teilnimmt, hat auf sein Stimmrecht bei dieser Abstimmung verzichtet und sich der Mehrheit angeschlossen. Aus diesem Grund müssen alle Adress- und/oder E-Mail-Adressänderungen unverzüglich mitgeteilt werden, an:
The Caskhound
Tilo Schnabel
Fabrikstrasse 31
73312 Geislingen
Tel: 0172-3838191.
Zahlung des Fassanteils:
Wer trotz des Bemühens von Tilo Schnabel nicht zu erreichen ist oder die aufkommenden Kosten nach zwei Mahnungen bzw. zwei qualifizierten Mahnzustellungsversuchen nicht trägt, scheidet aus dem Kreis der Anteilseigner aus und hat alle Ansprüche, die über die Auszahlung des bezahlten und unverzinsten Anteils hinausgehen, aufgegeben.
Der Anteil wird den anderen Anteilseignern zur Übernahme angeboten. Falls niemand an einer Anteilsübernahme interessiert ist, erklärt The Caskhound, Tilo Schnabel schon jetzt, den Anteil zu übernehmen.
Der Anteilsschein:
Nach Zahlung des Fassanteils wird der Anteilschein dem Anteilseigner per Post zugesandt. Dies dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.
Der ausgestellte Anteilsschein hat keinerlei rechtliche Wirkung und wird lediglich zur visuellen Verwendung (Dekozwecke) ausgestellt. Die bezahlte Rechnung und damit der Kauf des Anteils, ist die verbindliche Bestellung bzw. der Anteilserwerb und wird bei Abwicklung der Fassteilung herangezogen. Der Anteilsschein muss nicht bei Abwicklung vorgelegt werden.