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Fassteilung Linkwood 03/2025 - 2nd Fill Tawny Port Cask - bis 03/2035

55,00 €
inkl. MwSt., zzgl. Versand
Auf Lager

Beschreibung

Eine klassische Fassteilung - New Make - 10yo - heißer Preis!


Distillery: Linkwood

Region: Speyside

Cask filled: 03/2025

Make: unpeated

Fasstyp: 2nd Fill Fill Tawny Port

Alkoholgehalt bei Befüllung: 63,6%


Voraussichtlich im März 2035 wird er mit 10yo abgefüllt.


Linkwood - der Allrounder unter den Whiskys - für mich eine der besten Brennereien in Schottland.


Der New Make der Linkwood Distillery wird die vollen 10 Jahre in einem 2nd Fill Tawny Port Cask verbringen - Tawny Port schmeckt meist trockener als ein Ruby und besitzt ein holziges Aroma und Frucht-Bouquet. Das könnte die fruchtige Leichtigkeit des Linkwood zu einem sehr interessanten Malt machen. Das Fass war vorher lediglich 1 Jahr mit einem Single Malt aus der Speyside belegt und sollte daher noch einiges an Aromen abgeben.


Pro Anteil ergeben sich voraussichtlich 4 Flaschen a 0,5l.


Nach Lagerung und Abfüllung kommen nocheinmal Kosten auf den Anteilseigner zu. Diese sind nach aktuellen Erfahrungen ca. 10-12€ pro Flasche. Die Kosten und Variablen sind weiter unten aufgeschlüsselt.


Effektiv wird man hier also im Frühling 2035 einen 10yo Speyside Single Malt Scotch Whisky aus der Linkwood Distillery in Fassstärke haben und zahlt somit pro Flasche ca. 24€!


Insgesamt gibt es 100 Anteile, 30 Anteile behält jeweils The Caskhound, Tilo Schnabel - 70 Anteile stehen zum Verkauf.


Eigentümer des Fasses ist The Caskhound, Tilo Schnabel. Durch den Kauf eines Anteils wird der Käufer Miteigentümer an dem Fass.


Jeder Teilnehmer erklärt durch die Zahlung seines Anteils, dass er sich über die Risiken einer Fassteilung im Klaren ist und es unter Umständen zum Totalausfall aller eingesetzten Gelder kommen kann. The Caskhound, Tilo Schnabel als Initiator haftet keinesfalls wenn auf Seiten der Brennerei Schaden an dem Fass verursacht wurde.


Die endgültigen Kosten einer Fassteilung können erst nach dem Bottling und dem Transport nach Deutschland berechnet werden. Grund sind folgende Variablen:


  1. Höhe des Alkoholgehaltes beim Bottling
  2. Literanzahl im Fass nach Lagerung (Hochrechnung anhand angenommenen Angels Share von ca. 2 % pro Jahr)
  3. Lagerkosten
  4. Bottlingkosten
  5. Labelkosten
  6. Frachtkosten
  7. Höhe der deutschen Branntweinsteuer
  8. Höhe der Umsatzsteuer
  9. Tatsächlicher Flaschenertrag pro Anteil


Das Fass wird in Fassstärke und in 0,5 l Flaschen abgefüllt

Ein voraussichtlicher Abfülltermin wird von The Caskhound, Tilo Schnabel festgelegt.
Dieser kann durch Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer (einfache Mehrheit) verändert werden. Dabei gilt: Ein Fassanteil = 1 Stimme!


Bei Stimmengleichheit entscheidet meine Stimme (Tilo Schnabel). Wer zu diesem Abstimmungen trotz zweier quallifizierter Versuche nicht zu erreichen ist oder an der Abstimmung nicht teilnimmt, hat auf sein Stimmrecht bei dieser Abstimmung verzichtet und sich der Mehrheit angeschlossen. Aus diesem Grund müssen alle Adress- und/oder E-Mail-Adressänderungen unverzüglich mitgeteilt werden, an:
The Caskhound

Tilo Schnabel
Fabrikstrasse 31
73312 Geislingen

Tel: 0172-3838191.


Zahlung des Fassanteils:

Wer trotz des Bemühens von Tilo Schnabel nicht zu erreichen ist oder die aufkommenden Kosten nach zwei Mahnungen bzw. zwei qualifizierten Mahnzustellungsversuchen nicht trägt, scheidet aus dem Kreis der Anteilseigner aus und hat alle Ansprüche, die über die Auszahlung des bezahlten und unverzinsten Anteils hinausgehen, aufgegeben.


Der Anteil wird den anderen Anteilseignern zur Übernahme angeboten. Falls niemand an einer Anteilsübernahme interessiert ist, erklärt das The Caskhound, Tilo Schnabel schon jetzt, den Anteil zu übernehmen.


Der Anteilsschein:

Nach Zahlung des Fassanteils wird der Anteilschein dem Anteilseigner per Post zugesandt. Dies dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.

Der ausgestellte Anteilsschein hat keinerlei rechtliche Wirkung und wird lediglich zur visuellen Verwendung (Dekozwecke) ausgestellt. Die bezahlte Rechnung und damit der Kauf des Anteils, ist die verbindliche Bestellung bzw. der Anteilserwerb und wird bei Abwicklung der Fassteilung herangezogen. Der Anteilsschein muss nicht bei Abwicklung vorgelegt werden.