Fassteilung Teaninich 05/2014 - 1st Fill PX-Quarter Cask bis 2026 - 0,7l!
Beschreibung
Ein eigenes Fass in Schottland liegen zu haben, ein Traum!
Nun, ein ganzes Fass ist doch eine recht teure Angelegenheit. Aber wie wäre es, wenn man zumindest einen Anteil an einem Fass in Schottland hat?
Dies ist hier möglich.
Distillery: Teaninich
Destilliert: 28.05.2014
Fasstyp: 1st Fill PX Quarter Cask (seit 10/2024)
Alkoholgehalt aktuell: 56%Vol
Wir haben hier einen Teaninich aus dem Mai 2014 - also bereits 10 Jahre alt. Diese Teaninich liegt nun noch knapp 1,5 Jahre in einem 1st Fill PX-Quarter Cask. Die grasigen Noten vom Teaninich, gepaart mit der Restsüße aus dem Sherrycask, wird sicherlich einen hervorragenden Whisky zaubern.
Die Lagerdauer ist bis 05.2026 - also bis der Whisky 12yo alt ist - vorgesehen.
Nach Lagerung und Abfüllung kommen nocheinmal Kosten auf den Anteilseigner zu. Diese sind nach aktuellen Erfahrungen bei den 0,7l Flaschen ca. 12-14€ pro Flasche. Die Kosten und Variablen sind weiter unten aufgeschlüsselt.
Hier gibt es 70 Anteile, 25 Anteile behält The Caskhound, Tilo Schnabel - 45 Anteile stehen zum Verkauf.
Mit dem wissen um den aktuellen Füllstand und dem angenommenen Angelsshare, gehe ich von 2 Flaschen a 0,7l pro vollem Anteil aus.
Effektiv wird man also voraussichtlich im Sommer 2026 einen 12yo Teaninich Single Malt Scotch Whisky in Fassstärke haben und zahlt pro Flasche lediglich ca. 43€ - ich denke das passt :)
Eigentümer des Fasses ist The Caskhound, Tilo Schnabel. Durch den Kauf eines Anteils wird der Käufer Miteigentümer an dem Fass.
Jeder Teilnehmer erklärt durch die Zahlung seines Anteils, dass er sich über die Risiken einer Fassteilung im Klaren ist und es unter Umständen zum Totalausfall aller eingesetzten Gelder kommen kann. The Caskhound, Tilo Schnabel als Initiator haftet keinesfalls, falls (wenn) auf Seiten der Brennerei Schaden an dem Fass verursacht wurde.
Die endgültigen Kosten einer Fassteilung können erst nach dem Bottling und dem Transport nach Deutschland berechnet werden. Grund sind folgende Variablen:
- Höhe des Alkoholgehaltes beim Bottling
- Literanzahl im Fass nach Lagerung (Hochrechnung anhand angenommenen Angels Share von ca. 2 % pro Jahr)
- Lagerkosten
- Bottlingkosten
- Labelkosten
- Frachtkosten
- Höhe der deutschen Branntweinsteuer
- Höhe der Umsatzsteuer
- Tatsächlicher Flaschenertrag pro Anteil
Das Fass wird in Fassstärke abgefüllt - die größe der Flaschen: 0,7l.
Ein voraussichtlicher Abfülltermin wird von The Caskhound, Tilo Schnabel festgelegt.
Dieser kann durch Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer (einfache Mehrheit) verändert werden. Dabei gilt: Ein Fassanteil = 1 Stimme!
Bei Stimmengleichheit entscheidet meine Stimme (Tilo Schnabel). Wer zu diesem Abstimmungen trotz zweier quallifizierter Versuche nicht zu erreichen ist oder an der Abstimmung nicht teilnimmt, hat auf sein Stimmrecht bei dieser Abstimmung verzichtet und sich der Mehrheit angeschlossen. Aus diesem Grund müssen alle Adress- und/oder E-Mail-Adressänderungen unverzüglich mitgeteilt werden, an:
The Caskhound
Tilo Schnabel
Fabrikstrasse 31
73312 Geislingen
Tel: 0172-3838191.
Zahlung des Fassanteils:
Wer trotz des Bemühens von Tilo Schnabel nicht zu erreichen ist oder die aufkommenden Kosten nach zwei Mahnungen bzw. zwei qualifizierten Mahnzustellungsversuchen nicht trägt, scheidet aus dem Kreis der Anteilseigner aus und hat alle Ansprüche, die über die Auszahlung des bezahlten und unverzinsten Anteils hinausgehen, aufgegeben.
Der Anteil wird den anderen Anteilseignern zur Übernahme angeboten. Falls niemand an einer Anteilsübernahme interessiert ist, erklärt das The Caskhound, Tilo Schnabel schon jetzt, den Anteil zu übernehmen.
Der Anteilsschein:
Nach Zahlung des Fassanteils wird der Anteilschein dem Anteilseigner per Post zugesandt. Dies dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.
Der ausgestellte Anteilsschein hat keinerlei rechtliche Wirkung und wird lediglich zur visuellen Verwendung (Dekozwecke) ausgestellt. Die bezahlte Rechnung und damit der Kauf des Anteils, ist die verbindliche Bestellung bzw. der Anteilserwerb und wird bei Abwicklung der Fassteilung herangezogen. Der Anteilsschein muss nicht bei Abwicklung vorgelegt werden.